"Das Glück liegt nicht darin, das Fehlende zu finden, sondern darin, das Vorhandene zu erkennen."
Tara Brach - Psychologin und Meditationslehrerin


Kostenerstattungsverfahren
Gesetzliche Krankenkasse
Wie funktioniert
das Verfahren?
Sollten Sie schon länger auf der Suche nach einem ambulanten Therapieplatz in Berlin und Umgebung sein, kann dieses Verfahren Ihnen helfen, endlich einen Platz zu finden.
Voraussetzung für die erfolgreiche Beantragung des Verfahrens ist, dass Sie gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen können, dass in Ihrem Fall ein Systemversagen vorliegt und Sie vergeblich auf der Suche nach einem freien Therapieplatz sind.
Hierfür müssen Sie nachweisen können, dass Sie seit mindestens 8 Wochen auf der Suche sind und bisher bei mindestens 5 bis 6 Psychotherapeut:innen eine Absage, bzw. keine Reaktion, erhalten haben. Die genaue Anzahl der Absagen hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich daher unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nach den entsprechenden Rahmenbedingungen.


Kostenerstattungs-
verfahren?
Das Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V ist eine Form der Sonderversorgung für Patient:innen, die über die sozialrechtliche Kassenversorgung nicht behandelt werden können, bzw. keinen Therapieplatz für eine ambulante Psychotherapie innerhalb eines angemessenen Zeitraums finden.
In Deutschland, insbesondere in Großstadtregionen, wie Berlin, München oder Hamburg, müssen Kassenpatient:innen in der Regel lange (ca. 6 Monate) auf einen ambulanten Therapieplatz warten. Diese Umstände sind nicht zumutbar für Menschen, die unter psychischen Beschwerden leiden und aktiv nach Hilfe suchen.
Daher gibt es für diese Menschen die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren einen Therapieplatz bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz zu erhalten, da es sich hier um ein Systemversagen des deutschen Gesundheitswesens handelt.

Wie stelle ich den Antrag?
Wenn Sie sich in den obigen Beschreibungen wiederfinden, können Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Hierfür müssen Sie einige Formulare und Bescheinigungen einreichen, um den Prozess in Gang zu setzen.
Da das Verfahren sehr komplex ist, kann ich Ihnen an dieser Stelle keine umfassende Darstellung der einzelnen Schritte anbieten. Sie können sich aber über diese beiden Links ein Merkblatt und einen Leitfaden für eine Behandlung in meiner Praxis herunterladen. Bitte recherchieren Sie dann, ob das Kostenerstattungsverfahren eine realistische Option für Sie darstellt.
Ich unterstütze Sie auch gerne in Ihrem Erstgespräch dabei, die notwendigen Formulare auszufüllen und den Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen.

Woher bekomme ich die Formulare?
Im Merkblatt (siehe weiter oben) finden Sie eine detaillierte Übersicht mit den für das Kostenerstattungsverfahren notwendigen Formularen, um einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen zu können. Hier finden Sie die wichtigsten Formulare, die Sie selbst ausfüllen oder zu Ihrem behandelnden Arzt mitnehmen können:
Antragsformular

Wie geht es dann konkret weiter?
Da das Kostenerstattungsverfahren sehr umfangreich ist und ein großes Potenzial für falsche Anträge besteht, sollten wir zu Beginn Ihrer Behandlung hierfür einen persönlichen Termin zur Fertigstellung Ihrer Unterlagen einplanen.
Sollte das Erstgespräch, welches zum Kennenlernen gedacht ist, zeitlich hierfür nicht ausreichen, kann ein zweiter Termin notwendig sein. Das Erstgespräch und ein weiterer formeller Termin für die Sichtung der Unterlagen können leider nicht von der Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren bezahlt werden. Bitte seien Sie sich also bewusst, dass hier zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, müssen Sie als Versicherte/r den Antrag eigenständig bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Bearbeitung des Antrags dauert ca. 4 Wochen.

Selbstbeteiligung
Das Kostenerstattungsverfahren stellt für die gesetzlichen Krankenkassen eine sogenannte Sonderversorgung dar. Aus diesem Grund übernehmen die Krankenkassen i.d.R. nicht den vollständigen Honorarsatz, der nach GOP für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis zur Abrechnung herangezogen wird.
Daher gibt es für Patient:innen, die für eine Behandlung per Kostenerstattungsverfahren in meine Privatpraxis aufgenommen werden möchten, eine Honorarvereinbarung, aus der hervorgeht, dass Sie sich damit einverstanden erklären, eine Selbstbeteiligung zur Deckung der Kostendifferenz zu leisten.
Sofern Sie damit einverstanden sind, diese Selbstbeteiligung eigenständig zu Ihrer Behandlung beizusteuern, können Sie sich gerne über Doctolib einen Termin für ein Erstgespräch buchen. Nachfolgend finden Sie die Selbstbeteiligungsbeträge übersichtlich dargestellt. Fragen dazu beantworte ich gerne im Rahmen Ihres Erstgesprächs.
Selbstbeteiligung für die Kostenerstattung

Probatorik
Selbstbeteiligung je Sitzung
à 50 Minuten

Psychotherapie
Selbstbeteiligung je Sitzung
à 50 Minuten