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Welche Verfahren existieren?

Neben der Verhaltenstherapie, die Sie in meiner Praxis in Anspruch nehmen können, gibt es in Deutschland drei andere wichtige Therapieverfahren, die als sogenannte Richtlinienverfahren über die Krankenkasse abgerechnet werden können: 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Analytische Psychotherapie
Systemische Therapie


Da ich ausgebildeter Verhaltenstherapeut bin, gehe ich nachfolgend jedoch nur auf die Rahmenbedingungen einer ambulanten Verhaltenstherapie ein. Für weiterführende Informationen zu den anderen Therapieverfahren empfehle ich die Website von Therapie.de.

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Allgemeines

Eine Psychotherapie nach einem Richtlinienverfahren ist in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz und das Sozialgesetzbuch (SGB V) klar geregelt. Da es sich hierbei um eine essenzielle Grundversorgung zur Wahrung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit der Bevölkerung handelt, ist dies auch eine notwendige Voraussetzung, um möglichst vielen Menschen eine Versorgung anbieten zu können. 

Der Ablauf einer Psychotherapie ist in Deutschland unabhängig vom Therapieverfahren einheitlich geregelt, sofern Sie eine Behandlung über Ihre Krankenkasse finanzieren lassen wollen. Der Unterschied liegt letztlich in der Dauer, Frequenz und Intensität, mit der eine Behandlung durchgeführt werden kann. 

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"Wer ein Warum zum Leben hat, erträgt fast jedes Wie."

Viktor Frankl - Österreichischer Psychiater und Psychotherapeut

"Das Glück liegt nicht darin, das Fehlende zu finden, sondern darin, das Vorhandene zu erkennen."

Tara Brach - Psychologin und Meditationslehrerin

Mann schaut aus dem Fenster mit Blick auf die Berge
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M. Sc. Psychologe Leon Eberhard

Ihr Therapeut am Helmholtzplatz

"Wer ein Warum zum Leben hat, erträgt fast jedes Wie."

Viktor Frankl - Österreichischer Psychiater und Psychotherapeut

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Image by Annie Spratt

Wie verläuft eine Verhaltenstherapie?

Jedes Richtlinienverfahren durchläuft die gleichen offiziellen Therapiephasen, auch wenn sich der inhaltliche Ablauf letztlich stark unterscheidet.

Zu Beginn steht dabei immer die Neuaufnahme von Patient:innen im Rahmen der Sprechstunde und Probatorik. Diese Phase umfasst für gewöhnlich 5 Termine, um gemeinsam mit mir herauszufinden, ob und in welchem Umfang eine weiterführende Behandlung sinnvoll erscheint. 

Anschließend starten Sie in Ihre Behandlung mit einer sogenannten Kurzzeittherapie, die insgeamt 24 Therapiestunden umfasst. Die Termine finden in wöchentlichem Rhythmus statt und jede Therapiesitzung dauert 50 Minuten. In manchen Fällen kann es auch notwendig sein, Doppelstunden (90 Minuten) einzuplanen, wenn es z.B. für die Exploration der biografischen Anamnese oder Konfrontationsübungen (Exposition) sinnvoll ist. 

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Und nach der Kurzzeittherapie?

Sollten die 24 Therapiestunden nicht ausreichen, um Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zufriedenstellend zu helfen, kann ich das Kontingent erweitern. Ab diesem Zeitpunkt sprechen wir dann von einer Langzeittherapie, die insgesamt bis zu 80 Stunden umfassen kann. In Ausnahmefällen (z.B. bei Auftreten von akuten Krisen oder einem erhöhten Risiko für Suizidalität) kann das Therapiekontingent auf bis zu 100 Stunden ausgeweitet werden.

Normalerweise passe ich den Rhythmus der Sitzungen gegen Ende der Therapie so an, dass Sie die Behandlung langsam und behutsam ausschleichen lassen können. Es hat sich meiner Erfahrung nach bewährt, die letzten 10 bis 15 Sitzungen in zwei- bis mehrwöchigen Abständen zu gestalten, damit Sie sich in Ruhe an das Therapieende gewöhnen können. Diese Phase nennen wir Rückfallprophylaxe. 

Image by Drew Saurus

Und danach?

Wir überlegen gemeinsam gegen Ende Ihrer Psychotherapie, welches Vorgehen für Sie die besten Aussichten auf nachhaltige Genesung hat. Hierbei gibt es kein Patentrezept und ich gestalte das ganz individuell in Absprache mit Ihnen, Ihren Lebensumständen und Bedürfnissen. 

Normalerweise vereinbare ich mit meinen Patient:innen, ein bis zwei Sitzungen aus dem offiziellen Kontingent für eine sogenannte Katamnese aufzusparen. Das bedeutet, dass Sie diese beiden Termine nutzen können, um z.B. nach 3 und 6 Monaten noch einmal in meine Praxis zu kommen und gemeinsam Ihre Entwicklung seit Therapiebeendigung zu besprechen. 

Sollten Sie nach Beendigung Ihrer offiziellen Behandlung noch einmal den Wunsch oder Bedarf haben, erneut mit mir Kontakt aufzunehmen, können Sie selbstverständlich als Selbstzahler:in einzelne Termine dafür in Anspruch nehmen. Ich freue mich stets darüber, bekannte Gesichter in meiner Praxis willkommen heißen zu dürfen. 

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