Wie beantrage ich
eine Therapie?
Sofern Sie privat versichert sind, können Sie direkt mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und darum bitten, die Antragsunterlagen für eine ambulante Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten zu erhalten. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung hierbei folgende Aspekte ab:
-
In welchem Umfang (Anzahl der Sitzungen) und in welcher Höhe (Prozentsatz und Steigerungssatz der Kosten) ist eine Behandlung abgedeckt?
-
Besteht bei Ihrer Krankenversicherung die Möglichkeit, Doppelstunden (z.B. für Expositionsübungen) abzurechnen?
-
Sind die Probatorik und Kurzzeit-/ Langzeittherapie gutachterpflichtig?
Bitte beantragen Sie im Voraus notwendige Formulare und bringen Sie diese zu Ihrem Erstgespräch mit, vielen Dank für Ihr Verständnis.


Wer zahlt die Behandlung?
Eine Behandlung in meiner Privatpraxis wird in der Regel von allen privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen, sofern Ihr Versicherungstarif die Kosten einer Psychotherapie mit beinhaltet. Erkundigen Sie sich daher bitte im Voraus bei Ihrer Krankenkasse, ob dies der Fall ist.
Für gesetzlich Versicherte kann ich derzeit leider keine reguläre Versorgung anbieten. Nur für den Fall, dass Sie schon länger auf der Suche nach einem Therapieplatz in Berlin sind und keinen Platz in einer Kassenpraxis finden, kann ich Ihnen in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine Behandlung anbieten. Weiterführende Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie auf der Homepage von Therapie.de und in der entsprechenden Rubrik auf meiner Website. Bitte informieren Sie sich vor der Kontaktaufnahme eingehend dazu.
"Das Glück liegt nicht darin, das Fehlende zu finden, sondern darin, das Vorhandene zu erkennen."
Tara Brach - Psychologin und Meditationslehrerin


Honorar & Kosten
Informationen zum Ablauf der Therapie
"Sich selbst zu erkennen ist der Anfang aller Weisheit."
Aristoteles - Antiker Philosoph und Universalgelehrter


Wie genau funktioniert die Abrechnung?
Wenn Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten für eine Behandlung in meiner Privatpraxis übernimmt, ist das weitere Vorgehen sehr transparent und unkompliziert.
Sie erhalten von mir als Ihrem behandelnden Psychotherapeuten i.d.R. einmal pro Monat eine Rechnung, die alle stattgefundenen und abzurechnenden Termine und Leistungen umfasst. Bitte reichen Sie diese Rechnung umgehend bei Ihrer Krankenkasse ein, damit diese Ihnen die Kosten der Behandlung erstatten kann. Viele Krankenkassen bieten Apps zur Abwicklung der Kostenübernahme an.
Sie haben dann nach Erhalt der Rechnung 14 Tage Zeit, mir das Honorar für Ihre Behandlung zu überweisen. Die Kontoangaben finden Sie auf Ihrer persönlichen Rechnung.

Und wenn ich nicht privat versichert bin?
Für den Fall, dass Sie gesetzlich versichert sind, kann ich Ihnen leider keine reguläre Behandlung über Ihre Krankenkasse anbieten. Sie können dann die Therapie aber gerne als Selbstzahler:in bei mir beginnen.
Das Kostenerstattungsverfahren nach §13 Abs. 3 SGB V stellt dann für Sie die einzige Möglichkeit in meiner Praxis dar, über Ihre Krankenversicherung eine Therapie in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie aber, dass ich dann eine Selbstbeteiligung in Rechnung stellen muss, da die gesetzlichen Krankenkassen normalerweise nicht den vollen nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) veranschlagten Honorarsatz erstatten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Verfahren. Ich unterstütze Sie dann auch gerne dabei, den Antrag für Ihre Krankenkasse fertigzustellen.

Honorarsätze für Selbstzahler:innen
Sollten Sie gesetzlich Versichert sein und die Behandlung in meiner Praxis eigenständig finanzieren wollen, können Sie sich gerne über Doctolib einen Termin für das Erstgespräch (Sprechstunde) buchen.
Damit Sie sich eine bessere Vorstellung davon machen können, welche Kosten im Rahmen der Behandlung auf Sie zukommen, finden Sie in der nachfolgenden Übersicht eine Darstellung der nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) angesetzten Kosten.
Honorarsätze in meiner Praxis nach GOP

Sprechstunde/ Probatorik
Honorar je Sitzung während der Anlaufphase à 50 Minuten

Anamnese und Diagnostik
Einmalig zu Beginn (falls notwendig / erwünscht), Dauer: 90 Min.

Psychotherapie/ Verhaltenstherapie
Honorar je Therapiesitzung à 50 Minuten (Kurzzeittherapie/ Langzeittherapie)