Leon Eberhard
M. Sc. Psychologe

Honorarregelungen
M. Sc. Psychologe Leon Eberhard


Zahlt meine Krankenversicherung für eine Psychotherapie?
Die Abrechnungsgrundlage der Honorarkosten in meiner Privatpraxis stellt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) dar. Hierbei handelt es sich um einen Katalog, der sämtliche therapiespezifischen Leistungen für staatlich approbierte Psychotherapeuten beinhaltet. Ob Ihre Behandlung über das Leistungsspektrum der GOP abgedeckt werden kann, hängt letztlich davon ab, ob Ihr Versicherungstarif therapierelevante Aspekte mit umfasst.
Erkundigen Sie sich daher bitte vor einer Kontaktaufnahme mit mir, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung für Sie übernimmt und beantragen Sie auch die dafür notwendigen Antragsformulare, die Sie dann bitte zu Ihrem Erstgespräch mitbringen.
Bitte klären Sie hierbei unter anderem folgende Aspekte mit Ihrer Krankenkasse:
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In welchem Umfang (Anzahl der Sitzungen pro Jahr) und in welcher Höhe (Prozentsatz und Steigerungssatz der Kosten) ist eine ambulante Psychotherapie abgedeckt?
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Besteht bei Ihrer Krankenversicherung die Möglichkeit, Doppelstunden (à 100 Minuten) abzurechnen?
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Sind die Probatorik und Kurzzeittherapie/ Langzeittherapie antragspflichtig?
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Wenn Antragspflicht besteht: Welche Formulare werden benötigt?
Wie genau funktioniert die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse?
Nachdem Sie eine positive Rückmeldung Ihrer Krankenkasse erhalten haben und wir im Erstgespräch den Bedarf einer psychotherapeutischen Behandlung abgeklärt haben, verläuft die Kostenübernahme der anschließenden Behandlung wie folgt:
Sie erhalten von mir als Ihrem behandelnden Psychotherapeuten einmal im Monat eine Rechnung, die alle stattgefundenen und abzurechnenden Termine und Leistungen umfasst. Bitte reichen Sie diese Rechnung umgehend bei Ihrer Krankenkasse ein, damit diese Ihnen die Kosten der Behandlung erstatten kann. Viele Krankenkassen bieten Apps zur Abwicklung der Kostenübernahme an.
Sie haben nach Erhalt der Rechnung 14 Tage Zeit, sich um die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse zu kümmern und mir innerhalb dieser Zeitspanne das Honorar für Ihre Behandlung zu überweisen. Die dafür relevanten Angaben und Informationen finden Sie auf jeder Rechnung noch einmal kurz zusammengefasst.


Und wenn die Krankenkasse keine Kostenübernahme gewährt?
Sollten Sie über Ihre Krankenkasse eine negative Rückmeldung zur Kostenübernahme einer Verhaltenstherapie erhalten, gibt es noch die Möglichkeit einer eigenständig finanzierten Behandlung.
In diesem Fall müssten Sie die Kosten einer Behandlung selbst tragen und würden von mir nach jeder Therapiesitzung eine Rechnung nach den Vorgaben der GOP erhalten, die Sie bitte bis zur anschließenden Therapiestunde überweisen müssten.
Für den Fall, dass Sie gesetzlich versichert sind, kann in Ausnahmefällen ein sogenanntes "Kostenerstattungsverfahren" (§13 Abs. 3 SGB V) in die Wege geleitet werden, um eine nachträgliche Erstattung der Honorarkosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Privatpraxis zu bewirken. Hierfür müssen Sie sich bitte im Voraus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erkundigen, ob dieses Antragsverfahren für Sie möglich ist. Da dieser Prozess sehr aufwendig ist (siehe Link oben für nähere Informationen), bitte ich Sie, sich rechtzeitig um die Einholung der notwendigen Informationen zu kümmern. Im weiteren Verlauf unterstütze ich Sie gerne dabei, das Kostenerstattungsverfahren erfolgreich zu beantragen.
Welche anderen Möglichkeiten für eine Psychotherapie gibt es?
Neben den oben geschilderten Antragsverfahren exisitiert noch die sogenannte "Beamtenbeihilfe" und die "Freie Heilfürsorge"
für gesonderte Berufsgruppen.
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Beamtenbeihilfe (für verbeamtete Arbeitnehmer):
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe erstattet. Bitte wenden Sie sich vor Beginn einer psychologischen Psychotherapie an Ihre zuständige Beihilfestelle und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare für eine psychologische Psychotherapie an.
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Freie Heilfürsorge:
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamt:innen, Vollzugsbeamt:innen des Bundesgrenzschutzes, Beamt:innen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamt:innen, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten. Falls Sie Soldat:in der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung der Truppenärzt:in kann aber anstelle einer Truppenärzt:in bzw. Standortärzt:in auch eine niedergelassene Ärzt:in bzw. Psychotherapeut:in aufgesucht werden.


Wie hoch ist der Honorarsatz?
Die Höhe des Honorarsatzes richtet sich grundlegend nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP) und hängt von der individuellen Leistung ab. Der Honorarsatz setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einerseits das therapeutische Gespräch, andererseits die Vor- und Nachbereitung.
Einzeltherapiestunde:
Im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie rechne ich eine 50-minütige Therapiestunde gemäß GOP mit einem Honorar in Höhe von 167,58€ (GOP 812a/ GOP 870 + GOP 801a) ab.
Zuschlag für außerordentliche Termine:
Sollten Sie einen Termin nach 18 Uhr wünschen, wird ein Zuschlag in Höhe von 4,08€ (GOP, Zuschlag A) und für Termine nach 20 Uhr
ein Zuschlag in Höhe von 10,49€ (GOP, Zuschlag B) abgerechnet. Für individuelle Termine am Wochenende wird ein Zuschlag in Höhe von 12,82€ (GOP, Zuschlag D) verrechnet.
Diagnostik und Exploration:
Die Erhebung der biografischen Anamnese und die diagnostische Exploration wird zu Beginn der Behandlung in einem 90-minütigen Gespräch mit einmalig 199,09€ (GOP 860a, GOP 855a) abgerechnet.
Berichte und Anträge:
Therapieantrag / Verlängerungsbericht (pro begonnener Stunde, max. 3×): 67,03€ (GOP 85a) + 3,50€ Schreibgebühr (GOP 95, je angefangener DIN-A4-Seite)
Ausfallhonorar:
Für den Fall, dass eine Therapiesitzung nicht fristgerecht abgesagt wird (Absage < 48 Stunden vor Beginn des Termins), stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des jeweiligen Honorarsatzes in Rechnung.
Wie genau verläuft eine Psychotherapie?
Wenn Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt haben, kann es endlich losgehen und wir lernen uns in Ruhe im Rahmen des Erstgesprächs (50-minütige Sprechstunde) kennen.
Sie können mir dann in Ruhe von Ihrer Lebenssituation erzählen und wir entscheiden gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Sie eine sinnvolle Lösung darstellt und wie die Zusammenarbeit aussehen kann.
Nach dem Erstgespräch finden 2 bis 5 probatorische Sitzungen statt und der Fokus liegt hierbei auf einer diagnostischen Abklärung, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie stattfinden soll. Im Rahmen dieser Vorlaufphase erhalten Sie von mir relevante Fragebögen und es findet eine biografische Anamnese statt. Sie erhalten abschließend eine professionelle, psychologische Einschätzung meinerseits und wir legen die wichtigsten Therapieziele vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung fest. Am Ende der Probatorik können Sie dann in Absprache mit mir für sich entscheiden, ob Sie eine Behandlung in meiner Praxis in Anspruch nehmen möchten.
Anschließend startet die offizielle psychotherapeutische Behandlung mit einer Kurzzeittherapie, die insgesamt 24 Sitzungen à 50 Minuten umfasst. Je nach Bedarf und Leidensdruck kann dieses Kontingent auf bis zu 80 Sitzungen (in Ausnahmefällen auch 100 Stunden) erweitert werden. Diese Behandlungsphase bezeichnen wir als Langzeittherapie. Im Verlauf der Behandlung werden wir regelmäßig (ca. alle 12 Sitzungen) eine Zwischenbilanz ziehen und die Entwicklung der Behandlung gemeinsam evaluieren, damit Sie bestmöglich von der Psychotherapie profitieren.
